Vertragsrecht

Unter Vertragsrecht ist die Gesamtheit aller rechtlichen Regelungen, welche das Zustandekommen und die Rechtsfolgen von Verträgen bestimmen, zu verstehen. Das Vertragsrecht in der heutigen Zeit ist ein komplexes und vielseitiges Rechtsgebiet. 

Vertragsrecht ist „juristische Maßarbeit“ und setzt eine enge Abstimmung zwischen Anwalt und Mandanten, ob Verbraucher oder Unternehmer, voraus. Verträge funktionieren nur, wenn sie auf die konkreten Abläufe abgestimmt sind.

Daher haben wir uns insbesondere die Ausgestaltung von Verträgen sowie die umfassende Beratung im Hinblick auf die Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen zum Aufgabenbereich gemacht. Nicht selten bestehen Zweifel über die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag, die durch einen anwaltlichen Rat beseitigt werden können.

Vertragliche Probleme können bereits vor Vertragsabschluss auftreten, zum Beispiel bei dem Aufsetzen von Verträgen, Prüfung von Verträgen, Erstellen und Ausarbeiten von AGBs. Wir helfen Ihnen außerdem Verträge für Sie Aufzusetzen, die perfekt auf Sie und Ihren Wunsch zugeschnitten sind.

Wir stehen Ihnen bei Problemen im und aus dem Vertragsverhältnis wie zum Beispiel der Anfechtung von Verträgen und Durchsetzung von Ansprüchen zur Seite und beantworten Fragen der Haftung, Garantie, Gewährleistung, Schadensersatz, Vertragsbedingungen oder einem möglichen Vertragswiderruf.

Sie haben Probleme mit einem Vertragspartner? Wir nehmen eine Prüfung Ihres Vertrags vor und liefern Ihnen eine umfassende Einschätzung Ihres Falls. Generell streben wir eine außergerichtliche Lösung an. Falls nötig, bieten wir Ihnen eine sachkundige und zielgerichtete Prozessvertretung vor Gericht.

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