Ordnungswidrigkeitenrecht &Bußgeldverfahren

Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht können weitreichende Konsequenzen im Falle eines Bußgeldverfahrens nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz für Sie drohen. Gleichermaßen wie im Strafrecht ist hier eine frühzeitige Beratung durch Ihren Anwalt und die Wahrnehmung Ihrer Rechte als Betroffener eines Bußgeldverfahrens stets sinnvoll.

Oft – aber nicht ausschließlich – steht der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Straßenverkehrsrecht. Ob ein Verkehrsverstoß als Ordnungswidrigkeit oder (Verkehrs-) Straftat zu ahnden ist, beurteilt sich nach der Schwere des Unrechts der Tat.

Aber auch zu Verstößen im Arbeitsrecht wie auch gegen die Hygieneverordnung werden Sie bei unseren Anwälten für eine Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit ebenso fachkundig durch unser Team beraten wie bei dem Vorwurf eines Verstoßes gegen baurechtliche Bestimmungen.

Des Weiteren sind Eine Vielzahl der Bußgeldbescheide fehlerhaft! Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, dann ist es nicht immer empfehlenswert, sofort zu bezahlen. Allein bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind mehr als 80 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft, sodass Sie berechtigt Einspruch einlegen können.

Um auf der sicheren Seite zu sein lassen Sie ihren Bußgeldbescheid durch uns auf Fehler überprüfen und erhalten Sie durch unsere Rechtsanwälte eine realistische Einschätzung, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgsversprechend wäre.

Strafrecht Koblenz