Das Verkehrsrecht beinhaltet im weitesten Sinne alle Rechtsnormen, die mit dem so genannten „Verkehr“ im Zusammenhang stehen. Das Wort „Verkehr“ wird als Ortsveränderung von Personen und Gütern definiert. Der Umfang des Verkehrsrechts ist relativ weit gefächert, da es aus diversen Vorschriften des öffentlichen Rechts als auch des Privatrechts zusammengesetzt ist.
Das Straßenverkehrsrecht ist wohl das größte und bedeutendste Gebiet des Verkehrsrechtes. Dieses ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt, wie z.B. das Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Fahrerlaubnisrecht, Zulassungsrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht sowie das Verkehrsvertragsrecht.
Der größte Teil unserer Mandate betrifft das Verkehrshaftungsrecht, was bei jedem Unfall eine wichtige Rolle spielt, sowie das Verkehrsvertragsrecht bei Kauf und Verkauf von Fahrzeugen oder aber Reparaturen solcher.
Zudem ist ein Schwerpunkt der Arbeit im Verkehrsrecht unserer Kanzlei das Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, um gegen entsprechende Bußgelder oder Verwarnungen o.Ä. vorgehen zu können.
Sollten sie in einen Unfall verwickelt sein, eine Verwarnung oder Bußgeld erhalten haben, dann scheuen sie sich nicht uns zu kontaktieren.
Verkehrsrecht Koblenz
Wussten Sie schon?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet die Rechtsanwaltskosten von Ihnen zu übernehmen, sodass keine Rechtsanwaltskosten von Ihnen selbst zu tragen sind.
Jan-Christian Spitzley
Rechtsanwalt und Partner
Es empfiehlt sich bei einem schuldlosen Verkehrsanfall grundsätzlich direkt einen Rechtsanwalt mit der Regulierung zu beauftragen, da die gegnerische Versicherung in der Regel Einwände erhebt, die Ihre Ansprüche mindern könnten.